(1) 1Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. 2Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. 3Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen.

 

(2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.

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