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Generalplanervertrag (Muster für den Auftraggeber) / Vertrag

Dr. Nicolas Schill
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Zwischen

dem Bauherrn

(Adresse)

vertreten durch

(Adresse)    – nachfolgend Auftraggeber genannt –

und dem/der/den Architekten/in

(Adresse)    – nachfolgend Generalplaner genannt –[1]

wird folgender Generalplanervertrag[2] geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrags

Der Auftraggeber beauftragt den Generalplaner mit den in § 3 aufgeführten Architekten- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben auf dem Grundstück:

Es handelt sich um einen

□ Neubau

□ Erweiterungsbau

□ Sanierungsmaßnahme

□ Umbau

§ 2 Grundlagen des Vertrags

Die Parteien vereinbaren folgende Vertragsgrundlagen:

□ Leistungsbeschreibung vom _______________ (Anlage 1)

□ Terminplan vom _______________ (Anlage 2)

□ die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung

§ 3 Leistungen des Generalplaners[3]

1. Der Generalplaner wird mit folgenden Leistungen (Objektplanung für Gebäude, § 34 HOAI) im Einzelnen beauftragt:

□ 1. Grundlagenermittlung

Der Architekt hat die Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung zu ermitteln, insbesondere gehören hierzu:

  • Klärung der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • Ortsbesichtigung
  • Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf; Beratung bei der Klärung öffentlich-rechtlichen Vorgaben
  • Beratung hinsichtlich der notwendigen Genehmigungen und der jeweiligen Unternehmer und Sonderfachleute
  • Beratung hinsichtlich der Energieeinsparverordnung
  • schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse

□ 2. Vorplanung

Der Architekt ist verpflichtet, die wesentlichen Teile seiner Lösung der Planungsaufgabe zu erarbeiten. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Konkretisierung und Fortschreibung der Vorgaben und Grundlagen aus der Grundlagenermittlung
  • die Abstimmung der Auftraggeberwünsche
  • die Herstellung ei...

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