(Gericht)

nur per beA

In dem Rechtsstreit

________ ./. WEG XX-Straße in 12345 XX-Stadt

zeige ich – ordnungsmäßige Bevollmächtigung anwaltlich versichernd – die Vertretung der Wohnungseigentümerin Frau ________ an. Namens und Auftrags von Frau ________ e r k l ä r e ich den Beitritt von Frau ________ als Nebenintervenientin auf Beklagtenseite.

Insoweit b e a n t r a g e ich

Klageabweisung.

Begründung

Bei der Nebenintervenientin handelt es sich um ein Mitglied der Beklagten.

Beweis im Fall des Bestreitens: Vorlage des Grundbuchauszugs

Nach § 66 Abs. 1 ZPO hängt die Zulässigkeit einer Nebenintervention vom Bestehen eines rechtlichen Interesses an einem Beitritt zum Rechtsstreit der unterstützten Partei ab. Dieses ist vorliegend gegeben, da das Urteil vorliegender Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 3 WEG auch für und gegen die Wohnungseigentümer wirkt. Aus diesem Grund handelt es sich vorliegend nach § 69 ZPO um eine streitgenössische Nebenintervention

In der Sache selbst ist die Nebenintervention darin begründet, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer derzeit verwalterlos ist und bis zum Ablauf der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO eine gemeinschaftliche Willensbildung mit Blick auf eine erforderliche Rechtsverteidigung im Hinblick auf die in § 9b Abs. 2 WEG angeordnete Gesamtvertretung der Wohnungseigentümer nicht möglich ist.

Mit Blick auf die in der Verfügung vom ______ gesetzte Frist zur Klageerwiderung teile ich mit, dass die Nebenintervenientin bestrebt ist, eine gemeinschaftliche Entschließung unter den Wohnungseigentümern herbeizuführen, dass entweder der Unterzeichner oder ein anderer Rechtsanwalt mit der Vertretung der Beklagten beauftragt wird. Sollte dies innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich sein, werde ich mit gesondertem Schriftsatz Fristverlängerung beantragen.

elektronisch signiert

__________________

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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