2. |
1Das Protokoll braucht nicht im ganzen vorgelesen zu werden. 2Von den Bietern brauchen nur diejenigen in oder unter dem Protokoll zu unterzeichnen, die den Zuschlag erhalten haben oder - falls der Zuschlag in dem Termin nicht erteilt ist - an ihr Gebot gebunden bleiben. 3Unterbleibt die Unterzeichnung, etwa weil ein Beteiligter sich entfernt hat oder die Unterschrift verweigert, so ist der Grund dafür im Protokoll zu vermerken. |
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