Eine familienversicherte Raumpflegerin arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 300 EUR.

Die Raumpflegerin ist geringfügig entlohnt beschäftigt, weil das Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Es besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber hat den Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.

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