Eine familienversicherte Raumpflegerin arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 300 EUR.
Die Raumpflegerin ist geringfügig entlohnt beschäftigt, weil das Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Es besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber hat den Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.
Personengruppenschlüssel: | 109 |
Beitragsgruppenschlüssel: | 6 5 0 0 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen