Eine familienversicherte Raumpflegerin arbeitet seit dem 01.01.2008 gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 340 EUR. Ende Oktober 2008 bittet der Arbeitgeber sie wider Erwarten, vom 01.11. bis zum 31.12.2008 zusätzlich die Krankheitsvertretung für eine Vollzeitkraft zu übernehmen. Dadurch erhöht sich das Arbeitsentgelt in den Monaten November und Dezember 2008 auf monatlich 2.000 EUR.

Aufgrund der Krankheitsvertretung übersteigt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt der Jahresbetrachtung (01.01.2008 bis 31.12.2008) 400 Euro. Die Raumpflegerin bleibt dennoch auch für die Zeit vom 01.11. bis zum 31.12.2008 weiterhin versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung, da es sich nur um ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze handelt. Der Arbeitgeber hat (auch in der Zeit vom 01.11. bis zum 31.12.2008) Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.

Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0

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