Eine familienversicherte Raumpflegerin arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 390 EUR. Durch Tarifvertrag vom 15.08. wird das Arbeitsentgelt rückwirkend vom 01.07. an auf 410 EUR erhöht.

Infolge der rückwirkenden Erhöhung des Arbeitsentgelts wird die Arbeitsentgeltgrenze zwar vom 01.07. an überschritten; Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung tritt jedoch erst mit dem 15.08. ein, weil an diesem Tage der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist. Für die Zeit vom 01.07. bis zum 14.08. sind aufgrund der bis dahin bestandenen Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Rentenversicherung allerdings pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung von dem Arbeitsentgelterhöhungsbetrag nachzuzahlen. Vom 15.08. an sind individuelle Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Bis 14.08.:

Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0

Ab 15.08.:

Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1 1 1 1

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