Einstellung eines Hausmeisters zum 01.04. auf Stundenlohnbasis (10 Euro pro Stunde). Es wird ein verstetigtes Arbeitsentgelt von 420 Euro im Monat vereinbart. Dies entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 42 Stunden (Jahresarbeitszeit = 504 Stunden). Der Arbeitseinsatz soll flexibel erfolgen und die wöchentliche Arbeitszeit demnach schwanken. Der Arbeitgeber schließt mit dem Hausmeister daher eine Gleitzeitvereinbarung über die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ab, die es dem Hausmeister ermöglicht, monatliche Überstunden auf- und abzubauen.

Soweit der Arbeitgeber in der vorausschauenden Betrachtung davon ausgeht, dass das Arbeitszeitkonto zum Ende des maßgebenden Zeitjahres (31.03. des Folgejahres) maximal 36 Stunden Restguthaben enthalten wird, ist der Hausmeister geringfügig entlohnt beschäftigt, weil das durchschnittliche Arbeitsentgelt 450 Euro nicht übersteigt (504 + 36 = 540 Stunden : 12 Monate x 10 Euro = 450 Euro). Der Arbeitgeber hat von dem verstetigten Arbeitsentgelt Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Der Arbeitnehmer kann die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.

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