Die Kündigungsfrist für die Geschäftsraummiete ergibt sich aus § 580a Abs. 2 BGB. Danach gilt unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und von der Bemessung der Miete eine einheitliche Kündigungsfrist.
Einheitliche Frist von 6 Monaten
Kündigungstag ist der 3. Werktag eines Kalendervierteljahrs. Kündigungstermin ist der Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs. Die Kündigungsfrist beträgt damit 6 Monate, abzüglich der Karenztage.
Hieraus ergeben sich folgende Kündigungstage und -termine:
Kündigungstag | Kündigungstermin |
---|---|
Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens zugehen am | Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des |
3. Werktag Januar | 30. Juni |
3. Werktag April | 30. September |
3. Werktag Juli | 31. Dezember |
3. Werktag Oktober | 31. März |
Obwohl die relativ lange Kündigungsfrist ausschließlich den Interessen des Mieters dienen soll, ist sie auch dann zu beachten, wenn der Mieter kündigt.[1]
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