§ 1 Anwendungsbereich
Für die im Geschmacksmustergesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Geschmacksmusterangelegenheiten) gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Geschmacksmustergesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.
§ 2 DIN-Normen
DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen