Die Vielzahl der Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GbR lässt sich nach dem Gegenstand der jeweiligen Rechte und Pflichten in Verwaltungsrechte und -pflichten wie die Geschäftsführung und Kontrolle auf der einen Seite und die Vermögensrechte und -pflichten wie Beiträge und Gewinnbeteiligung auf der anderen Seite unterscheiden.

Außerdem lassen sich die Rechte und Pflichten im Hinblick auf die jeweilige Sphäre nach solchen zwischen den Gesellschaftern (Individualsphäre) und solchen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter (Sozialsphäre) unterscheiden. Die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft werden als Sozialverpflichtungen, die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter als Sozialansprüche bezeichnet.

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