Der Vertragsgegenstand ("Mietsache") ist genau anzugeben. Zur konkreten Bezeichnung der zu vermietenden Räume gehören neben der Anschrift – wenn notwendig – weitere Angaben, z. B. "Lage im Gebäude: I. Obergeschoss links".

Sofern bestimmte Räume, etwa einer größeren Einheit, vermietet werden sollen, ist ggf. eine Markierung in einem Lageplan erforderlich bzw. zu empfehlen. Der Lageplan sollte dann außerdem als Anlage dem Vertrag beigefügt werden.[1]

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