Rz. 22

Minderjährigen Kindern sind Räume der elterlichen Wohnung regelmäßig nicht zum selbstständigen Gebrauch überlassen, sodass sie keinen selbstständigen Gewahrsam daran haben (AG Wuppertal, Vollstreckung effektiv 2014, 25). Ein besonderer Räumungstitel gegen minderjährige Kinder ist damit entbehrlich (BGH, Vollstreckung effektiv 2008, 163 = FamRZ 2008, 1174 = NJW 2008, 1959; LG Berlin, DGVZ 2011, 173; KG, NJW-RR 1994, 713; LG Lüneburg, NJW-RR 1998, 662; Zöller/Seibel, § 885 Rn. 9; Becker/Eberhardt, FamRZ 94, 1296).

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