Catharina von Hertzberg, Dr. iur. Felix Odersky
Rz. 104
Mit Wirkung vom 5.12.2005 wurde der Civil Partnership Act (CPA) 2004 für das gesamte Vereinigte Königreich in Kraft gesetzt. Diese Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Civil Partnership) war ursprünglich gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Seit dem 2.12.2019 können nunmehr auch Paare unterschiedlichen Geschlechts eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft setzt voraus, dass beide Partner volljährig, nicht verheiratet oder in anderer Lebenspartnerschaft lebend und mindestens sieben Tage vor der Anmeldung in England wohnhaft sind. Mit Inkrafttreten des CPA 2004 wurden ferner vergleichbare im Ausland begründete Partnerschaften in Großbritannien anerkannt; dazu zählt insbesondere die eingetragene Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht.
Daneben haben seit 13.3.2014 gemäß dem Marriage (Same Sex Couples) Act 2013 auch homosexuelle Paare die Möglichkeit, eine Ehe im rechtlichen Sinn einzugehen. Die Civil Partnership bleibt daneben aber zunächst weiterhin bestehen, so dass gleichgeschlechtliche Paare – im Unterschied zu gemischt-geschlechtlichen Paaren – die Wahlfreiheit haben, welcher rechtlichen Form sie ihre Partnerschaft unterstellen wollen.
Rz. 105
Durch den CPA 2004 wurden auch sämtliche Rechtsfolgen der Partnerschaft so weit wie möglich denen der Ehe angepasst. Dies gilt nicht nur für die Rechte und Pflichten der Partner untereinander, sondern auch für alle Steuerarten (insbesondere bei der Steuerfreiheit der Partner im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer) sowie sozial- und öffentlich-rechtliche Vorschriften (wie z.B. bei Ansprüchen auf Witwen-/Witwerpension, Immigrationsfragen usw.). Die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft (dissolution order) kann bei unwiederbringlicher Zerrüttung der Partnerschaft erfolgen, wobei – im Unterschied zur Scheidung – der "Ehebruch" nicht als ein zur Begründung der Zerrüttung geeigneter Tatbestand übernommen wurde. Nach Auflösung der Partnerschaft in England oder im Ausland können gem. s. 72 CPA 2004 (in Verbindung mit den Anlagen 4 bis 6) finanzielle Folgeentscheidungen wie bei einer Scheidung erlassen werden.