Catharina von Hertzberg, Dr. iur. Felix Odersky
Rz. 110
Das Adoptionsrecht wurde im Vereinigten Königreich durch den Adoption and Children Act (ACA) 2002 vollständig neu gefasst. Dabei wurde – neben Ehegatten und Alleinstehenden – auch nichtehelichen (heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen) Paaren die Möglichkeit zur Adoption eröffnet. Ferner wurde das Kindeswohl bei den Entscheidungsgründen in den Mittelpunkt gerückt, was auch in umfangreichen Vorarbeiten der Sozialbehörden für eine Adoption ihren Niederschlag findet. Die Adoption erfolgt weiterhin als Volladoption, wobei das Kind die gleiche Stellung wie ein leibliches Kind des oder der Annehmenden erhält. Der Ausspruch der Adoption erfolgt im Dekretsystem durch die sog. adoption order.
Rz. 111
Adoptiert werden können nur (unverheiratete) Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; eine Volljährigenadoption kennt das englische Recht dagegen nicht (hätte aber auch angesichts der Namenswahlfreiheit und der einheitlichen Nachlass-Steuer, bei der die Freibeträge nicht vom Status der Kinder abhängen, nicht die Bedeutung wie in Deutschland). Das anzunehmende Kind muss gesetzlich bestimmte Fristen bei den annehmenden Eltern leben.
Rz. 112
Beide leiblichen Eltern des Kindes müssen der Adoption zustimmen. Ohne diese Zustimmung darf eine Adoption nur ausgesprochen werden, wenn das Gericht diese ersetzt, weil ein Elternteil nicht auffindbar ist, die Zustimmung (z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit) nicht mehr erteilen kann oder die Abwägung mit dem Kindeswohl dies erfordert. Andererseits hat das Gericht nach s. 46 (6) ACA 2002 bei jeder Adoption zu prüfen, ob die Einräumung eines Umgangsrechts der leiblichen Eltern für das Kindeswohl sinnvoll ist. Ferner müssen alle Adoptionen offen erfolgen, so dass später das Auffinden der leiblichen Eltern und die Kontaktaufnahme möglich ist. Die Annehmenden müssen in der Regel mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben. Ferner ist Voraussetzung für die Adoption nach englischem Recht (als lex fori), dass beide Annehmenden seit mindestens einem Jahr in England wohnhaft sind und zumindest einer von ihnen dort auch sein Domizil hat.