OFD Koblenz, Verfügung v. 27.2.1997, S 0130 A - St 53 1

Wohnungen, für die eine Grundsteuervergünstigung nach dem II. WoBauG vom 27.6.1956 i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.8.1994 (BGBl 1994 I S. 2137), zuletzt geändert durch das JStEG 1996 vom 18.12.1995 (BGBl 1996 I S. 1959, 1966) gewährt wird, unterliegen bestimmten Bindungen hinsichtlich der Mietpreisgestaltung. Es kann deshalb für den Mieter einer steuerbegünstigten Wohnung von Interesse sein, Auskunft über das Bestehen der Grundsteuervergünstigung zu erhalten.

Aus diesem Grund ist durch § 94 a II. WoBauG für die Finanzämter eine Auskunftspflicht begründet worden. Nach dieser Vorschrift ist dem Mieter von Wohnraum auf dessen Verlangen Auskunft zu erteilen, ob und für welchen Zeitraum eine Grundsteuervergünstigung nach §§ 92 a bis 94 II. WoBauG gewährt wird oder gewährt worden ist. Außerdem ist dem Mieter Auskunft darüber zu erteilen, von wann ab auf eine solche Vergünstigung verzichtet worden ist.

 

Normenkette

AO § 30

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