Allgemeine Vorschrift

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit grundsätzlich auch für Versicherungsverträge. Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG.

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