Verhältnis Aufsichtsbehörde zu Versicherungsunternehmen

Ebenso wie das VVG bezweckt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), den Versicherungsnehmer zu schützen. Das VAG regelt in erster Linie das Verhältnis der Aufsichtsbehörde zu den Versicherungsunternehmen, während das VVG die privatrechtliche Grundlage für die Rechtsbeziehungen der Partner des Versicherungsvertrags untereinander bildet. Das VAG regelt z. B. die Bestandsübertragung und die Änderung oder Aufhebung des Geschäftsplans des Versicherers.

Die Versicherungsunternehmen werden in Deutschland durch Landesaufsichtsbehörden sowie durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) kontrolliert.

Bei Missständen hat der Versicherungsnehmer das Recht, sich unmittelbar mit einer Beschwerde an die BAFin zu wenden. Deren Anschrift lautet:

 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Telefax: 02 28 / 41 08 15 50
www.bafin.de

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