Vertragsschluss

Der formelle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also des Zustandekommens des Versicherungsvertrags im Rechtssinn. Die Bezeichnung "formell" besagt, dass der Vertrag juristisch mit dem Zugang der Annahme des Versicherers beim Versicherungsnehmer zustande kommt.

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