Leitsatz

Gültige Beschlussfassung trotz eines später rechtskräftig für ungültig erklärten Verwalter-Bestellungsbeschlusses

 

Normenkette

(§§ 23 Abs. 4, , 26 WEG)

 

Kommentar

Hat der Verwalter, dessen Bestellung angefochten ist, eine Eigentümerversammlung einberufen, so sind die dort gefassten Beschlüsse auch dann nicht wegen eines Einberufungsmangels für ungültig zu erklären, wenn der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt wird (h.R.M., auch Bestätigung der Entscheidung des Senats, NJW-RR 1991, 531).

 

Link zur Entscheidung

(BayObLG, Beschluss vom 04.12.2002, 2Z BR 84/02)

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