Das Wichtigste in Kürze:

1. Der Rechtsanwalt übt nach § 2 Abs. 2 BRAO kein Gewerbe aus.
2. Die gesetzlichen Gebühren des (Wahl-)Verteidigers richten sich im Strafverfahren grds. nach Teil 4 VV RVG.
3. Der Rechtsanwalt/Verteidiger erhält für seine Tätigkeit als Wahlanwalt Rahmengebühren.
4. Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit im strafverfahrensrechtlichen Erkenntnisverfahren richten sich nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG.
5. Nach Nr. 4100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt zunächst eine Grundgebühr.
6. Die Verfahrensgebühr ist allgemein in Vorbem. 4 Abs. 2 VV RVG geregelt.
7. Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG regelt allgemein den Abgeltungsbereich der Terminsgebühr.
8. In Nr. 4102 VV RVG sind sog. (Vernehmungs-)Terminsgebühren vorgesehen.
9. Nach § 3a RVG kann der (Wahl-)Verteidiger ohne besondere Voraussetzungen grds. ein die gesetzlichen Gebühren übersteigendes Honorar vereinbaren.
10. Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO ist ein Gebührenverzicht des Verteidigers unzulässig.
11. Die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars richtet sich nach §§ 49b Abs. 2 BRAO, 4a RVG.
12. Der Verteidiger kann gem. § 9 RVG vom Mandanten einen Vorschuss verlangen.
13. Ob der Verteidiger, der "bemakeltes" Geld in Kenntnis seiner Herkunft als Honorar annimmt, sich wegen Geldwäsche nach § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB strafbar macht, ist umstr.
 

Rdn 2634

 

Literaturhinweise:

Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtsfertigungsgrund, StV 2000, 40

Blattner, Formularvertragliche Vereinbarung im Anwaltsvertrag, AnwBl. 2012, 237

dies., Die output-basierte Vergütung – worauf es beim Erfolgshonorar ankommt, AnwBl. 2012, 562

dies., 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen, AnwBl. 2020, 344

Böhme/Busch, Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche: Richtlinienumsetzung und Neuausrichtung von § 261 StGB, wistra 2021, 169

Bräuer, Fernabsatzvertrag & Co. – müssen Anwälte sich warm anziehen? Das Widerrufsrecht des Mandanten – und wie es vermieden werden kann, AnwBl. 2015, 970

Brexl, Erleichterungen für Anwälte bei der Geldwäschebekämpfung – Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer, AnwBl 2003, 638

Brockhaus, Übernahme von Verteidigerkosten durch Dritte, StraFo 2019, 133

ders., Vermögensabschöpfung und Verteidigerhonorar, StraFo 2021, 178

Brüssow, Eine notwendige Reform der Pflichtverteidigervergütung – Auswirkung der Geldwäscheentscheidung des BGH auf das Rechtsinstitut der Pflichtverteidigung, in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 43

Burger/Peglau, Geldwäsche durch Entgegennahme "kontaminierten" Geldes als Verteidigerhonorar, wistra 2000, 161

Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021

Burhoff, Umfang der Beiordnung des Pflichtverteidigers im Strafverfahren – Erstreckung nach § 48 Abs. 5 RVG, RVGreport 2004, 411

ders., Vergütung des Zeugenbeistands im Strafverfahren, RVGreport 2004, 458

ders., Wie berechnet sich die zusätzliche Gebühr der Nr. 4141 VV bei Einstellung im vorbereitenden Verfahren?, AGS 2004, 434

ders., Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVGreport 2005, 361

ders., Sind die Befriedungsgebühren Nr. 4141 VV RVG bzw. Nr. 5115 VV RVG Festgebühren?, RVGreport 2005, 401

ders., Der Längenzuschlag auf die Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger, RVGreport 2006, 1

ders., Die Pauschgebühr in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 42, 51 RVG), RVGreport 2006, 121

ders., Der sogenannte Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG, StRR 2007, 54

ders., Gebührenbemessung im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren, RVGreport 2007, 252

ders., Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372

ders., Abrechnung der Tätigkeit des Zeugenbeistands im Straf- und OWi-Verfahren, StRR 2007, 220

ders., Die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren, RVGreport 2008, 201

ders., Änderungen im Recht der Vergütungsvereinbarung und neues Erfolgshonorar, StRR 2008, 252 = VRR 2008, 254

ders., Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren Teil 1: Verbindung von Verfahren, RVGreport 2008, 405

ders., Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren Teil 2: Trennung von Verfahren, RVGreport 2008, 444

ders., Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren Teil 3: Verweisung von Verfahren, RVGreport 2009, 8

ders., Die Gebührenfrage: Haftzuschlag – ja oder nein?, StRR 2009, 174

ders., Die Grundgebühr im Straf- bzw. Bußgeldverfahren, RVGreport 2009, 361

ders., Die Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2009, 443

ders., Die Terminsgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 3

ders., Was Sie zu Nr. 4141 VV RVG und Nr. 5115 VV RVG wissen sollten, RVGprofessionell 2010, 47

ders., Die (Vernehmungs)Terminsgebühr Nr. 4102, 4103 VV RVG, RVGreport 2010, 282

ders., Fragen aus der Praxis zu aktuellen Gebührenproblemen in Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 362

ders., Anwaltsgebühren bei der Verständigung im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGrepo...

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