Kurzbeschreibung

Muster einer rechtsanwaltlichen allgemeinen Haftungsbeschränkung bei Überschreitung der Deckung aus der anwaltlichen Haftpflicht bei fahrlässig verursachten Schäden. Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) kann in vorformulierten Vertragsbedingungen (Muster) die Haftung auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR (§ 51 Abs. 4 BRAO), also auf 1 Mio. EUR beschränkt werden, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht.

Allgemeine Haftungsbeschränkung

Für die am ... beauftragte Tätigkeit ... vereinbaren Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... und ... folgende Haftungsbeschränkung:

Die Haftung von Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1.000.000,00 EUR (in Worten: eine Million Euro) beschränkt (§ 52 Bundesrechtsanwaltsordnung).

In Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt die Haftung von dieser Vereinbarung unberührt.

Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind weiterhin alle schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

..., den ... (Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)

..., den ... (Mandant/Mandantin)

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