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Hausgeldinkasso: Außergerichtliche Beitreibung von Hausgeld / 4.2 Inkassosoftware

Dr. Oliver Elzer
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Ein gutes Mahnwesen kann jedenfalls in größeren Wohnungseigentumsanlagen nur mit und durch eine entsprechende elektronische Anwendung (Software) gelingen. Bei der Anschaffung geeigneter Software sollte nicht gespart werden. Auf dem Markt gibt es eine Reihe gängiger und guter Produkte für die Buchhaltung des Verwalters. Wichtig ist, dass diese durch regelmäßige Updates auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung gehalten werden. Die Erstellung einer eigenen Mahnanwendung – etwa auf Basis einer Excel-Tabelle – empfiehlt sich in der Regel nicht. Wichtig ist ferner, dass die Buchhaltung die Einrichtung und das Führen von Forderungskonten erlaubt.[1] Diese müssen sich unter anderem an § 366, § 367 BGB orientieren.[2]

[1] Horst/Fritsch, Forderungsmanagement, Teil 2 Rn. 103.
[2] Siehe dazu Kap. 1.3 Die Verbuchung von Hausgeldzahlungen.

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