Kurzbeschreibung

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Hausgeldklage gegen den säumigen Eigentümer gewonnen, gehört es nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu den ungeschriebenen Pflichten des Verwalters, die Kosten, die der Hausgeldschuldner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Maßgabe des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu zahlen hat, anzufordern.

Zahlungsaufforderung an den Hausgeldschuldner nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses

Frau/Herr_________

____________

[Name und Anschrift des im Verfahren unterlegenen Wohnungseigentümers]

Wohnungseigentumsverfahren WEG ____-Straße ./. ________

[Aktenzeichen des Gerichts]

Sehr geehrte(r) Herr/Frau ________,

zwischenzeitlich liegt mir die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom ________ des AG ________vor. Eine Kopie dieses Beschlusses ist in der Anlage beigefügt.

Im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft _________ fordere ich Sie auf, den im Beschluss festgesetzten Betrag in Höhe von _______ EUR nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem ________ (bis heute sind das _______ EUR) bis spätestens ______ auf das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft Nr. __________ bei der _______-Bank zu überweisen.

Ich weise darauf hin, dass nach Ablauf von 2 Wochen nach Zustellung des Beschlusses aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss die Zwangsvollstreckung gegen Sie betrieben werden kann.

Mit freundlichem Gruß

Verwalter

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