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TOP XX Verbot von Sammelüberweisungen
Wohnungseigentümer, die Eigentümer mehrerer Sondereigentumseinheiten innerhalb dieser Wohnungseigentumsanlage sind, haben sämtliche Zahlungen jeweils für jede der Sondereigentumseinheiten getrennt zu leisten. Eine Sammelüberweisung ist unzulässig.
Für den Fall, dass Wohnungseigentümer dennoch entsprechende Sammelüberweisungen vornehmen, wird je Überweisungsvorgang eine Mehraufwandspauschale in Höhe von ___ EUR erhoben. Zur Zahlung dieser Pauschale ist der Wohnungseigentümer verpflichtet, der weiterhin Sammelüberweisungen vornimmt. Die entsprechende Belastung mit der Mehraufwandspauschale erfolgt im Rahmen der Jahreseinzelabrechnung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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