Die Vorschrift des § 35a EStG wurde erstmals 2003 in das Einkommensteuergesetz eingefügt, seitdem aber bereits einige Male geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.11.2011.

Nachstehend dargestellt wird die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der für die Finanzämter verbindlichen Anweisungen der Finanzverwaltung, insbesondere des BMF-Schreibens vom 9.11.2016, das an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angepasst wurde.

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