Jörg Wilde, Gerhard Jaser
Handwerkliche Tätigkeiten
Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die von Eigentümern von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen und Gebäuden sowie von Mietern in Auftrag gegeben werden, wie z. B.
Für die Kosten der erstmaligen Anschlüsse im Rahmen einer Neubaumaßnahme wird die Steuervergünstigung nicht gewährt.
Nebenleistungen zur Vorbereitung und Überwachung von Renovierungsmaßnahmen, wie z. B. für Architekten, Statiker, sollen nicht begünstigt sein, da es sich hier um keine Handwerkerleistungen handelt. Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes (Maßnahmen zur Verhinderung von Schwarzarbeit) müsste die Berücksichtigung bejaht werden. Offensichtlich gehen Gesetzgeber und Finanzverwaltung von der irrigen Annahme aus, dass es bei den Freiberuflern keine Schwarzarbeit gibt.
Entsorgung als Nebenleistung
Aufwendungen, bei denen die Entsorgung im Vordergrund steht, sind ebenfalls nicht begünstigt. Etwas anderes gilt, wenn die Entsorgung als Nebenleistung zur Hauptleistung anzusehen ist (z. B. Fliesenabfuhr bei Neuverfliesung eines Bads, Grünschnittabfuhr bei Gartenpflege).
Auch Herstellungskosten begünstigt
Der Steuerabzug kommt für alle handwerklichen Tätigkeiten in Betracht, die in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden, oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden.
Nicht bei Neubau
Es kommt nicht darauf an, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Deshalb sind auch die sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten begünstigt. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme vor dem Einzug sind jedoch ausgeschlossen.
Geänderte Rechtsauslegung
Ursprünglich hatte die Finanzverwaltung alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfielen, als für die Steuerbegünstigung schädliche Neubaumaßnahmen angesehen. Nunmehr gelten als Neubaumaßnahmen nur noch diejenigen Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen. Eine – nachhaltige – Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie ist kein Kriterium und führt nicht zum Ausschluss der Gewährung der Steuerermäßigung.
Dachgeschossausbau
Somit kann der Steuerbonus auch für die Handwerkerlöhne von nachträglichen Dachgeschoss- oder Kellerausbauten in Anspruch genommen werden. Das Gleiche gilt auch für eine nach dem Einzug errichtete Garage.
Nachträgliche Gartenanlage
Zum Haushalt rechnet auch der dazugehörige Grund und Boden. Damit können auch die Aufwendungen für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sein. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder der bisherige Garten umgestaltet wird.
Gartenanlage
B hat im März 2021 sein im Januar 2021 erworbenes Reihenhaus bezogen. Im Mai 2021 lässt B den Garten anlegen (Rasen, Sträucher und Hecke). Der Lohnkostenanteil beträgt 1.150 EUR. Hierfür kann er die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG in Höhe von 230 EUR beantragen.
Nachträgliche Herstellungskosten
Maßnahmen im Zusammenhang mit neuer Wohn- bzw. Nutzflächenschaffung in einem vorhandenen Haushalt sind begünstigt. Eine – nachhaltige – Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie ist kein Kriterium und führt nicht zum Ausschluss der Gewährung der Steuerermäßigung. Akzeptieren Sie auf keinen Fall eine Ablehnung der Steuerermäßigung durch das Finanzamt, die auf einer überholten Rechtsauffassung beruht.
Gutachtertätigkeit
Zweifelsfälle
Die Tätigkeit eines Gutachters gehört weder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen noch zu den Handwerkerleistungen, deshalb kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für folgende Gutachterleistungen nicht in Betracht:
- Tätigkeiten, die der Wertermittlung dienen,
- die Erstellung eines Energiepasses,
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Finanzierung (z. B. zur Erlangung einer KfW-Förderung).
Nach der ursprünglichen Auffassung der Finanzver...