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Hausmeister (WEG)

Alexander C. Blankenstein
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Begriff

Dienstleistungskräfte wie Hausmeister sind – sofern nicht selbstständige Fachunternehmen – angestellte Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft. Zweckmäßigerweise sollte ein schriftlicher Anstellungsvertrag mit Leistungskatalog geschlossen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 17.5.2018, 2-13 S 26/17: Alternativangebote für eine Auftragsvergabe müssen ausnahmsweise dann nicht eingeholt werden, wenn das Auftragsvolumen gering ist oder sich aus anderen Umständen Anhaltspunkte für die Wohnungseigentümer ergeben, dass sich das vorgelegte Angebot im Rahmen des Üblichen bewegt (hier: Beauftragung eines Hausmeisterservice für 800 EUR jährlich).

AG Köln, Urteil v. 9.1.2018, 204 C 87/17: Bei einer 4 Sondereigentumseinheiten umfassenden Wohnungseigentumsanlage ist bereits zweifelhaft, ob ein kostenintensiver Hausmeisterdienst erforderlich ist. Der Beschluss über die Bestellung eines Rechtsanwalts als Mieter eines Wohnungseigentümers zum Hausmeister widerspricht jedenfalls ordnungsmäßiger Verwaltung. Dies insbesondere dann, wenn Haftungsfragen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt geblieben sind.

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 19.4.2017, 2-13 S 2/17: Bedarf es vor einer Beschlussfassung über eine Auftragserteilung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft der Einholung von Vergleichsangeboten, ist es erforderlich, mindestens 3 Angebote einzuholen. Geschieht dies nicht, wird die Auswahlentscheidung auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen, sodass der gefasste Beschluss für ungültig zu erklären ist. Dies gilt auch bei der Beauftragung eines Hausmeisters.

In fast allen Liegenschaften besteht der Bedarf einer wie auch immer gearteten hausmeisterlichen Betreuung. In Kleinwohnanlagen kann allerdings zweifelhaft sein, ob ein H...

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