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TOP XX Genehmigung der Hausordnung mit Änderungen
Die von der Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat ausgearbeitete Haus- und Garagenordnung wurde jedem Wohnungseigentümer mit der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung übersandt. Diese Hausordnung wird mit folgenden Änderungen angenommen:
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Die Haus- und Garagenordnung tritt mit erfolgter Beschlussfassung in Kraft. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die Hausordnung zum Bestandteil etwaiger künftig zu schließender Mietverträge zu machen. Soweit einzelne vermietende Wohnungseigentümer eine Gleitklausel mit ihrem Mieter vereinbart haben, wonach die Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Mietvertrags ist, sind diese zur unverzüglichen Information ihrer Mieter verpflichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
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Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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