Alexander C. Blankenstein
Inhalt oder Mindestinhalt einer Hausordnung sind im Gesetz nicht geregelt. Der Gesetzgeber überlässt die Festlegung der Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer. Charakter und Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften sind vielfältig und unterschiedlich. Es existieren gemischt genutzte Anlagen mit Gewerbe- und Wohneinheiten, reine Wohnanlagen in Stadtrand-, Kur- oder Erholungsgebieten, Anlagen mit überwiegend älteren Bewohnern oder solche mit kinderreichen jungen Familien, Ferienhausanlagen mit vielfach wechselnden Mietern oder hotelähnliche Anlagen sowie überwiegend eigengenutzte oder vermietete Wohnanlagen.
Hausordnungen können aus einer Vielzahl einzelner Regelungen bestehen, die nicht in einem Dokument zusammengefasst sind. Bestandteile der Hausordnungen können einzelne Regelwerke sein: Garagenordnung, Stellplatzordnung, Liftbenutzungsordnung, Schwimmbad- und Saunaordnung, Waschküchenordnung, Spielplatzordnung. Umfang und Bedarf orientieren sich an Größe, Ausstattung und Nutzung einer Anlage.
Vorgefertigte Muster von Hausordnungen behandeln typische Themen, wie sie nachstehend stichwortartig aufgezählt werden, ohne jeweils vollständig sein zu können.
Allgemeine Sicherheits- und Sorgfaltspflichten
- Immissionsschutzregelungen
- Verschließen gemeinschaftlicher Türen und Fenster
- Tierhaltung
- Ungezieferbekämpfung
- Feuer- und Kälteschutzregeln
- Aufbewahrung brennbarer Gegenstände
- Grillen im Garten, auf Balkonen und Terrassen
- Wäschetrocknen und Lüften auf Balkonen
- Elektrische Abluftwäschetrockner
- Verbote zur Vermeidung von Rohrverstopfungen
- Meldepflichten bei Schlüsselverlusten
- Sorgfalt beim Aufhängen von Blumenkästen am Balkon und beim Gießen von Balkonblumen
- Schließen von Installationen und Absperren der Waschmaschinen- und Spülmaschinenzuläufe sowie etwaiger Gashähne bei längerfristiger Abwesenheit usw.
Benutzung gemeinschaftlicher Flächen, Räume und Einrichtungsgegenstände
- Vereinheitlichung der Namensschilder
- Regelungen über Plakat- und Schilderwerbung
- Abgrenzung von Kinderspielflächen
- Waschraum- und Trockenraumnutzung
- Kinderwagen- und Fahrradabstellen
- Benutzung von Treppenhaus und Fahrstuhl
- Benutzung des gemeinschaftlichen Gartens zum Sonnen
- Hobbyraum- und Schwimmbadbenutzung
- Müllentsorgung
- Tonnenraumnutzung
- Nutzung von Hofflächen
- Nutzung von oberirdischen Kfz-Stellplätzen
- Tiefgaragenordnung
- Anbringung von terrestrischen Empfangsanlagen oder Parabolantennen
- Fernsehkabelanschlüsse
- Internetzugänge
- Überwachungsanlagen
- Balkonnutzungsregelungen usw.
- Ladenöffnungszeiten
Ruhezeiten
- Festlegen und Einhaltung von Ruhezeiten
- Sperrfristen für geräuschvolle Tätigkeiten
- Musizieren
- Lautstärkenregelungen für Tonträger
- Bade- und Duschverbote zur Nachtzeit usw.
Sonstiges
- Erhöhter Reinigungsbedarf bei gewerblichen Einheiten
- Müllbeseitigung
- Ordnungsgemäße Benutzung der Müllschluckschächte
- Spezielle Regelungen zu etwaiger Taubenfütterung