Begriff

In die Hausordnung dürfen diejenigen Regelungen aufgenommen werden, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens der Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Dabei wird im Allgemeinen unterschieden zwischen der einseitig erlassenen Hausordnung und der vertraglich vereinbarten Hausordnung.

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