Entscheidungsstichwort (Thema)

Sachkosten der Betriebsratstätigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die unselbständige Anschlußbeschwerde im Beschlußverfahren ist jedenfalls dann zulässig, wenn ein erstinstanzlich teilweise unterlegener Beteiligter damit seinen Antrag wieder im vollen Umfang aufgreift.

2. Das Fotokopieren einer gewerkschaftlichen Druckschrift (hier: IGM-Aktionsmappe "Arbeit darf nicht krank machen] Arbeitsplätze auf dem Prüfstand") auf einem dem Betriebsrat allgemein zur Verfügung gestellten Fotokopiergerät (hier: 10 Vervielfältigungen für den Betriebsratsausschuß "Arbeitsplatzgestaltung") muß der Arbeitgeber unter Sachkostengesichtspunkten (§ 40 Abs 2 BetrVG) dann nicht dulden, wenn die Druckschrift eine eindeutige gewerkschaftspolitische Zielsetzung hat (Anschluß an BAG &, 1974-01-29 &, 1 ABR 41/73 = AP Nr 5 zu § 40 BetrVG 1972).

 

Verfahrensgang

ArbG Kassel (Entscheidung vom 18.03.1987; Aktenzeichen 6 BV 3/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442155

BB 1987, 2452-2452 (L2)

DB 1988, 51-52 (LT1-2)

ARST 1988, 161-161 (L2)

NZA 1988, 173-173 (S)

ZTR 1988, 31-31 (S)

ArbuR 1989, 321-321 (L2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

EzBAT, Gewerkschaften (LT1-2)

LAGE § 40 BetrVG 1972, Nr 23 (LT1-2)

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