Entscheidungsstichwort (Thema)
Umfang der Rechtskraft eines Entschädigungsurteils nach § 61 Abs 2 ArbGG
Leitsatz (redaktionell)
Macht eine Partei die Entschädigung gem § 61 Abs 2 ArbGG geltend, ohne sie als Teilbetrag zu bezeichnen, so ist es ihr aus Gründen der Rechtskraft verwehrt, später weitergehenden Schadensersatz zu verlangen.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 121/95.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 15.10.1993; Aktenzeichen 12 Ca 6373/93) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 442291 |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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