Leitsatz (redaktionell)

Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer, der eine gemischte Tätigkeit ausgeübt hat, keine getrennten Zeugnisse für die verschiedenen Funktionen ausstellen. Eine entsprechende Zusage des Arbeitgebers ist unwirksam.

 

Fundstellen

DB 1969, 887 (LT1)

NJW 1968, 2028 (LT1)

ARST 1969, 28 (LT1)

AP § 630 BGB (LT1), Nr 5

ArbuR 1969, 59 (LT1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge