Leitsatz

Hinweise des Verwalters im Einladungsschreiben auf Stimmrechtsvollmachten

 

Normenkette

§ 25 Abs. 2 WEG

 

Kommentar

Eigentümerbeschlüsse sind nicht deshalb wegen formeller Mängel der Beschlussfassung ungültig, weil der Verwalter mit der Einladung Stimmrechtsvollmachten verschickt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass nach Gemeinschaftsordnung nur ein bestimmter Personenkreis bevollmächtigt werden darf, und ein Wohnungseigentümer in Unkenntnis dieser Vereinbarung einen Dritten bevollmächtigt hat, der dann vom versammlungsleitenden Verwalter von der Stimmabgabe ausgeschlossen wird.

 

Link zur Entscheidung

KG v. 26.7.2004, 24 W 360/02, NZM 20/2004, 792KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2004, 24 W 360/02

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