1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zum OWiG zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren sein. Deshalb ist auch i.d.R. für Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei "Göhler", bei Krenberger/Krumm, im Karlsruher Kommentar zum OWiG und – soweit es strafverfahrensrechtliche Fragen – betrifft, im "Meyer-Goßner/Schmitt" aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – auch auf kritische Literatur und Rechtsprechung – ergänzt. Auftauchende Fragen können und müssen also ggf. (dort) vertieft werden. Ergänzt ist die Darstellung um praktische Hinweise zur Taktik der Verteidigung.

2. Es wurde bewusst von dem sonst allgemein üblichen, i.d.R. meist sehr umfangreichen, Literaturverzeichnis abgesehen. "Unser" Literaturverzeichnis enthält nur die Hinweise auf die gängigen Standard- und Großkommentare sowie auf häufiger herangezogene Monographien.

Die von den Bearbeitern der Stichwörter als notwendig angesehenen weiterführenden Hinweise auf Spezialkommentare, Monographien oder Aufsätze zu bestimmten Themen sind an den Stellen eingeordnet, an denen die Fragen bei den einzelnen Stichwörtern behandelt werden. Sie sind in dem vor den einzelnen Stichwörtern aufgenommenen Abschnitt "Literaturhinweise" zusammengefasst, und zwar alphabetisch nach dem Namen des Autors unter Nennung des (Aufsatz-)Titels geordnet. Der Benutzer kann durch die Nennung des Titels eines Aufsatzes oder einer Monographie an dieser Stelle besser und schneller erkennen, ob eine angeführte Belegstelle eine zu vertiefende Frage nur mitbehandelt oder ob sie ggf. die Hauptthematik eines Literaturbeitrags darstellt. Die Literaturhinweise enthalten im Übrigen aber nicht nur die in der Darstellung zitierten Aufsätze und sonstigen Veröffentlichungen. Sie beinhalten außerdem zum Teil auch weiterführende Literatur. Mithilfe dieser weiterführenden Hinweise auf in der einschlägigen Fachliteratur sonst noch erschienene Aufsätze zu den anschließend behandelten Stichwörtern können über die angeführten Zitate hinaus die behandelten Fragen vertieft werden.

Wir sind uns bewusst, dass diese Verfahrensweise zu der ein oder anderen Doppelnennung führt, obwohl wir versucht haben, das teilweise dadurch zu vermeiden, dass die Literatur zum Teil bei den sog. Verteilerstichwörtern (s. dazu 7.) zusammengefasst worden ist. Das war jedoch nicht in allen Fällen möglich. Der verbliebene Anteil von Doppelnennungen ist aber gering und kann hingenommen werden. Der durch die Doppelnennungen entstehende Platzbedarf wird zudem dadurch aufgewogen, dass derjenige, der eine Frage an anderer Stelle vertiefen will, nicht in einem umfangreichen Literaturverzeichnis nachsuchen muss, ob und ggf. wo zu der Frage Vertiefendes zu finden ist. Durch dieses gewählte Verfahren erhält er diese Information vielmehr unmittelbar bei dem jeweiligen Stichwort.

Nicht aufgenommen worden in die "Literaturhinweise" sind periodisch erscheinende Rechtsprechungsübersichten und sonstige Zusammenfassungen und Hinweise, wie z.B. die "Verfahrenstipps" in der ZAP. Soweit diese oder andere Übersichten in Bezug genommen werden, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.

3. Die veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung ist weitgehend bis einschließlich etwa Mitte Februar 2024 berücksichtigt und soweit möglich eingearbeitet. Hinzuweisen ist darauf, dass ein großer Teil der vom Herausgeber stammenden Veröffentlichungen im Volltext auf www.burhoff.de eingestellt ist und auch ausgedruckt werden kann. Die – teilweise nicht veröffentlichten – Entscheidungen des OLG Hamm aus den Jahren ab etwa 1999 bis etwa 2016/2017 stehen im Volltext auf www.burhoff.de und können dort über die Suchmaschine gefunden werden. Auf www.burhoff.de stehen auch zahlreiche Entscheidungen anderer Gerichte zu straßenverkehrsrechtlichen Verfahren.

4. Für die Benutzung des Handbuchs ist zu beachten, dass Verweisungen auf andere Stichwörter mit einem "→" gegeben werden. "→ Übernahme des Mandats" heißt also, dass weitere oder die Ausführungen zur Mandatsübernahme unter diesem Stichwort zu finden sind.

5. Trotz der Darstellung in ABC-Form sind fortlaufende Randnummern gesetzt, da diese ein noch schnelleres Auffinden der jeweils gesuchten Stelle ermöglichen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die in einer Verweisung enthaltene Randnummer nicht immer nur auf den Beginn des genannten Stichworts verweist. Das ist i.d.R. nur der Fall, wenn es sich um eine allgemeine Verweisung handelt. Geht es hingegen um die Verweisung auf ein spezielles Problem/besondere Ausführungen, wird auf diese durch Nennung der entsprechenden Randnummer direkt verwiesen.

6. Für einige der wichtigsten oder auch längere Stichwörter werden die teilweise ausführlichen Erläuterungen unter der Überschrift "Das Wichtigste in Kürze" i.d.R. in mehreren "Leitsätzen" zusammengefasst und so zusätzliche Möglichkeiten zur schnellen und schwerpunktmäßigen Information geboten. ...

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