1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für die Hauptverhandlung sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – auch auf kritische Literatur und Rechtsprechung – ergänzt. Auftauchende Fragen können und müssen also gegebenenfalls (dort) vertieft werden.
Ergänzt ist die Darstellung um praktische Hinweise zur Taktik der Verteidigung. Deshalb waren auch Ausführungen zur Stellung und zu den Rechten und Pflichten des Verteidigers erforderlich. Sie können und wollen – schon aus Platzgründen – natürlich nur einen Überblick geben.
2. Wir haben bewusst von einem sonst allgemein üblichen, i.d.R. meist sehr umfangreichen Literaturverzeichnis abgesehen. Unser (allgemeines) Literaturverzeichnis enthält nur die Hinweise auf die gängigen Standard- und Großkommentare sowie auf häufiger herangezogene Monografien.
Die von uns als notwendig angesehenen weiterführenden Hinweise auf Spezialkommentare, auf Monografien oder auf Aufsätze zu bestimmten Themen sind an den Stellen eingeordnet, an denen die Fragen bei den einzelnen Stichwörtern behandelt werden. Sie sind in dem vor den einzelnen Stichwörtern aufgenommenen Abschnitt "Literaturhinweise" zusammengefasst, und zwar alphabetisch nach dem Namen des Autors unter Nennung des (Aufsatz-)Titels geordnet. Der Benutzer kann durch die Nennung des Titels eines Aufsatzes oder einer Monografie an dieser Stelle besser und schneller erkennen, ob eine angeführte Belegstelle eine zu vertiefende Frage nur mitbehandelt oder ob sie ggf. die Hauptthematik eines Literaturbeitrags darstellt. Die "Literaturhinweise" enthalten aber nicht nur die von uns zitierten Aufsätze und sonstigen Veröffentlichungen. Sie enthalten außerdem zum Teil auch andere weiterführende Literatur. Mithilfe dieser weiterführenden Hinweise auf in der einschlägigen Fachliteratur sonst noch erschienene Aufsätze zu den anschließend behandelten Stichwörtern können über die angeführten Zitate hinaus die behandelten Fragen vertieft werden.
Wir sind uns bewusst, dass diese Verfahrensweise zu der ein oder anderen Doppelnennung führt, obwohl wir versucht haben, das teilweise dadurch zu vermeiden, dass die Literatur zum Teil bei den sog. Verteilerstichwörtern (s. dazu unten 7.) zusammengefasst worden ist. Das war jedoch nicht in allen Fällen möglich. Der verbliebene Anteil von Doppelnennungen kann u.E. hingenommen werden. Der durch die Doppelnennungen entstehende Platzbedarf wird zudem dadurch aufgewogen, dass derjenige, der eine Frage an anderer Stelle vertiefen will, nicht in einem umfangreichen Literaturverzeichnis nachsuchen muss, ob und ggf. wo zu der Frage Vertiefendes zu finden ist. Durch das von uns gewählte Verfahren erhält er diese Information vielmehr unmittelbar bei dem jeweiligen Stichwort.
In die "Literaturhinweise" nicht aufgenommen sind i.d.R. periodisch erscheinende Rechtsprechungsübersichten und sonstige Zusammenfassungen und Hinweise, wie z.B. die "Verfahrenstipps" in der ZAP. Soweit diese oder andere Übersichten in Bezug genommen werden, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
3. Die veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung ist weitgehend bis einschließlich Mitte Juli 2024 berücksichtigt und soweit möglich eingearbeitet.
4. Für die Benutzung des Handbuchs ist zu beachten, dass Verweisungen auf andere Stichwörter mit einem "→" angegeben werden. Es heißt also beispielsweise "→ Vernehmung des Angeklagten zur Sache" heißt also, dass weitere oder die Ausführungen zur Mandatsübernahme unter diesem Stichwort zu finden sind.
5. Trotz der Darstellung in ABC-Form sind fortlaufende Randnummern gesetzt, da diese ein noch schnelleres Auffinden der jeweils gesuchten Stelle ermöglichen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die in einer Verweisung enthaltene Randnummer nicht immer nur auf den Beginn des genannten Stichworts verweist. Das ist i.d.R. nur der Fall, wenn es sich um eine allgemeine Verweisung handelt. Geht es hingegen um die Verweisung auf ein spezielles Problem/besondere Ausführungen, wird auf diese(s) i.d.R. durch Nennung der entsprechenden Randnummer(n) direkt verwiesen.
6. Für die i.d.R. längeren Stichwörter werden die teilweise ausführlichen Erläuterungen unter der Überschrift "Das Wichtigste in Kürze" in mehreren "Leitsätzen" zusammengefasst und so zusätzliche Möglichkeiten zur schnellen und schwerpunktmäßigen Information geboten. Innerhalb der Stichwörter wird das Auffinden von gesuchten Erläuterungen dann dadurch erleichtert, dass die den Inhalt wiedergebenden Begriffe durch Fettdruck hervorgehoben sind und damit den Charakter von ins Auge fallenden Zwischenüberschriften erhalten. Die einzelnen Erläuterungen zu "Leitsätzen" finden sich zudem i.d.R. unter der Ziffer, die der des Leitsatzes entspricht.
7. Für die wichtigsten oder sehr umfangreichen Fragenkomplexe ha...