(1) 1Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. 2Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 zusammengefaßt und in der folgenden Tabelle für Ingenieurbauwerke in Vomhundertsätzen der Honorare des § 56 Abs. 1 und für Verkehrsanlagen in Vomhundertsätzen der Honorare des § 56 Abs. 2 bewertet.

 

 

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1.

Grundlagenermittlung

Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Aufgabe durch die Planung
2
2.

Vorplanung

(Projekt- und Planungsvorbereitung)

Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe[1]
15
3.

Entwurfsplanung

(System- und Integrationsplanung)

Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
30
4.

Genehmigungsplanung

Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren
5
5.

Ausführungsplanung

Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
15
6.

Vorbereitung der Vergabe

Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Ausschreibungsunterlagen
10
7.

Mitwirkung bei der Vergabe

Einholen und Werten von Angeboten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
5
8.

Bauoberleitung

Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung

Abnahme und Übergabe des Objekts
15
9.

Objektbetreuung und Dokumentation

Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
3
 

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Grundlagenermittlung

 

Klären der Aufgabenstellung Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Belastungen
Bei Objekten nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

 

Ortsbesichtigung

 

Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten

 

Zusammenstellen und Werten von Unterlagen

 

Erläutern von Planungsdaten

 

Ermitteln des Leistungsumfangs und der erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz; ferner bei Verkehrsanlagen: Verkehrszählungen

 

Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

Zusammenfassen der Ergebnisse

 

2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

 

Analyse der Grundlagen Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Abstimmen der Zielvorstellungen auf die Randbedingungen, die insbesondere durch Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie örtliche und überörtliche Fachplanungen vorgegeben sind Anfertigen von topographischen und hydrologischen Unterlagen
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit

Genaue Berechnung besonderer Bauteile

Koordinieren und Darstellen der Ausrüstung und Leitungen bei Gleisanlagen
Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten

 

Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

Bei Verkehrsanlagen: Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage; Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten; Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen, insbesondere in komplexen Fällen

 

Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen

 

Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung

 

Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und politischen Gremien

 

Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen

 

Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren

 

Kostenschätzung

 

Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse

 

3. Entwurfsplanung

 

Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischer Anforderungen und unter Verwendung der Beitrage anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf

Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen

Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Erläuterungsbericht Signaltechnische Berechnung
Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen des Tragwerks Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs

 

Finanzierungsplan; Bauzeiten- und Kostenplan; Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten ...

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