(1) 1Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. 2Die Grundleistungen sind in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 zusammengefaßt und in der folgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 74 bewertet.

 

 

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1.

Grundlagenermittlung

Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der technischen Aufgabe
3
2.

Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
11
3.

Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
15
4.

Genehmigungsplanung

Erarbeiten der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen
6
5.

Ausführungsplanung

Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
18
6.

Vorbereitung der Vergabe

Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
6
7.

Mitwirkung bei der Vergabe

Prüfen der Angebote und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
5
8.

Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Überwachen der Ausführung des Objekts
33
9.

Objektbetreuung und Dokumentation

Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
3
 

(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen nicht in Auftrag gegeben wird, mit 14 vom Hundert der Honorare des § 74 zu bewerten.

 

(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Grundlagenermittlung

 

Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit)
Zusammenfassen der Ergebnisse Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

 

Analyse der Grundlagen Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung

Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z. B. SO2, NOx)

Erarbeiten optimierter Energiekonzepte
Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage

 

Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen

 

Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

 

Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276

 

Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse

 

3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

 

Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf

Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik

Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
Festlegen aller Systeme und Anlagenteile Detaillierter Vergleich von Schadstoffemissionen
Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung Betriebskostenberechnungen
Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen)

Schadstoffemissionsberechnungen

Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammen des Objektplaners
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

 

Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276

 

Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

 

4. Genehmigungsplanung

 

Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden

 

Zusammenstellen dieser Unterlagen

 

Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

 

5. Ausführungsplanung

 

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung Prüfen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?