(1) 1Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. 2Die Grundleistungen sind in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 zusammengefaßt und in der folgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 74 bewertet.
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Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare |
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1. | Grundlagenermittlung Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der technischen Aufgabe |
3 |
2. | Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe |
11 |
3. | Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe |
15 |
4. | Genehmigungsplanung Erarbeiten der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen |
6 |
5. | Ausführungsplanung Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung |
18 |
6. | Vorbereitung der Vergabe Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen |
6 |
7. | Mitwirkung bei der Vergabe Prüfen der Angebote und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe |
5 |
8. | Objektüberwachung (Bauüberwachung) Überwachen der Ausführung des Objekts |
33 |
9. | Objektbetreuung und Dokumentation Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses |
3 |
(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen nicht in Auftrag gegeben wird, mit 14 vom Hundert der Honorare des § 74 zu bewerten.
(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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1. Grundlagenermittlung |
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Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen | Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit) |
Zusammenfassen der Ergebnisse | Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen |
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) |
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Analyse der Grundlagen | Durchführen von Versuchen und Modellversuchen |
Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung | Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z. B. SO2, NOx) Erarbeiten optimierter Energiekonzepte |
Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage |
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Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen |
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Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit |
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Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276 |
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Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse |
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3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
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Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf | Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis |
Festlegen aller Systeme und Anlagenteile | Detaillierter Vergleich von Schadstoffemissionen |
Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung | Betriebskostenberechnungen |
Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen) | Schadstoffemissionsberechnungen Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammen des Objektplaners |
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit |
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Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 |
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Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung |
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4. Genehmigungsplanung |
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Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden |
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Zusammenstellen dieser Unterlagen |
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Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen |
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5. Ausführungsplanung |
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Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung | Prüfen ... |
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