(1) Das Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung umfasst[1] [Bis 31.12.2020: kann] die Aufnahme planungsrelevanter Daten und die Darstellung in analoger und digitaler Form für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie für Flächenplanungen [Bis 31.12.2020: umfassen] [2].
(2) Die Grundleistungen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare der Nummer 1.4.8 Absatz 1 bewertet:[3] [Bis 31.12.2020: Die Grundleistungen können in vier Leistungsphasen zusammengefasst und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare der Nummer 1.4.8 Absatz 1 bewertet werden:]
1. |
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 5 Prozent, |
2. |
für die Leistungsphase 2 (Geodätischer Raumbezug) mit 20 Prozent, |
3. |
für die Leistungsphase 3 (Vermessungstechnische Grundlagen) mit 65 Prozent, |
4. |
für die Leistungsphase 4 (Digitales Geländemodell) mit 10 Prozent. |
(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[4] [Bis 31.12.2020: Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:]
Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Grundlagenermittlung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Geodätischer Raumbezug | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Vermessungstechnische Grundlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Digitales Geländemodell | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen