[1]

Betrifft: ... (Angelegenheit)

Herrn/Frau Dr. ... (Name des Arztes/der Ärztin)

in: ...(Praxisanschrift)

entbinde ich von der ärztlichen Schweigepflicht.

Außerdem erkläre ich mich damit einverstanden, dass alle erforderlichen Auskünfte erteilt werden, die mit o.g. Sache im Zusammenhang stehen.

Die Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt unter der Voraussetzung, dass meinem Bevollmächtigten von allen Auskünften unaufgefordert Abschriften erstellt werden.

...., den ... (Ort), (Datum)

Name, Vorname: ... (der Patientin/des Patienten)

Geburtsdatum: ...

Anschrift: ...

______________________

(Unterschrift des Patienten)

[1] Der Arzt ist verpflichtet, die Angelegenheiten des Patienten vertraulich zu behandeln. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Auch die Berufsordnung der Ärzte sieht diese Schweigepflicht vor. Bereits die Tatsache, dass eine Person einen Arzt aufgesucht hat, unterliegt der Schweigepflicht, wenn daraus unangenehme Rückschlüsse für den Patienten gezogen werden könnten. Die schuldhafte Verletzung der Schweigepflicht durch den Arzt ist eine Straftat nach § 203 StGB und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

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