Leitsatz

Individualanspruch auf Herausgabe gemeinschaftlicher Kellerräume an die Gemeinschaft nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

 

Normenkette

§§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1, 3 WEG; § 571 BGB

 

Kommentar

  1. Der Anspruch auf Gebrauchsregelung und Herausgabe von im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen an die Gemeinschaft kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Eigentümer (also ohne Ermächtigung der Gemeinschaft) gerichtlich geltend gemacht werden.
  2. Einem solchen Herausgabeanspruch kann jedenfalls dann nicht der Anspruch auf Kellerneuverteilung entgegen gehalten werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und eine solche Vereinbarung ohne Zustimmung des Antragstellers, aber auch gegen seinen Willen nicht zustande kommen kann.
  3. Der Mieter, der Wohnungseigentum an seiner Wohnung erwirbt, löst damit das frühere Mietverhältnis und unterstellt sich der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so dass er aus dem Mietverhältnis auch nicht länger die Befugnis zu entsprechender Kellernutzung ableiten kann.
 

Link zur Entscheidung

KG Berlin, Beschluss vom 26.11.2001, 24 W 6774/00, NZM 14/2003, 561

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