Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, weiterlaufende Zinsen sind nachrangig nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO und können grundsätzlich nicht angemeldet werden.[1]

 

Prüfung verspätet angemeldeter Forderungen

Im Prüfungstermin sind auch verspätet angemeldete Forderungen zu prüfen. Widerspricht allerdings der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet, so hat das Insolvenzgericht auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen.

Die Formalien der Anmeldung des Hausgeldes regelt § 174 InsO. Die Anmeldung der Forderungen muss in der Regel schriftlich[2] gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgen. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden; dies sind:

  1. ggf. ein Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) zum Hausgeld,
  2. der Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan sowie der Beschluss über die Vorschüsse,
  3. ggf. Abrechnung und die Einzelabrechnung sowie der Beschluss über die Nachschüsse,
  4. ggf. die Gemeinschaftsordnung, wenn sie Regelungen zum Verzug oder der Höhe des Zinses enthält,
  5. ggf. die Niederschrift, in der sich ein Beschluss nach §§ 16 Abs. 2 Satz 2, 28 Abs. 3 WEG zum Hausgeldinkasso findet, der relevant ist.

     

    Musterschreiben: Anmeldung der Hausgeldforderungen beim Insolvenzverwalter

    Frau/Herrn

    __________________

    [Name und Anschrift des Insolvenzverwalters]

    __________________

    WEG ____-Straße ./. ________

    [Aktenzeichen, Name und Daten des Hausgeldschuldners, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist]

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr __________,

    __________ [Name des Schuldners] ist Eigentümer des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichtes ____ [Name] ____ [Ort] für ____ [Grundbuchbezirk] ____ Blatt ____ [Nummer] eingetragenen Wohnungseigentums. Ein aktueller beglaubigter Grundbuchauszug liegt bei.

    Ich bin nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____ [Name] Ansprüche geltend zu machen. Zur Glaubhaftmachung füge ich die Niederschrift der Versammlung vom ____/die Gemeinschaftsordnung bei, aus der meine Bestellung zu entnehmen ist.

    Ich melde zur Insolvenztabelle folgende Ansprüche an:

    • ____ EUR Vorschüsse vom ____ bis ____ [Insolvenzeröffnung] gemäß Beschluss vom ______
    • (ggf.) ____ EUR Nachschuss aus dem Beschluss vom ______
    • (ggf.) ____ EUR Vorschuss auf eine Sonderumlage gemäß Beschluss vom ______
    • ____ EUR Zinsen
    • ____ EUR bisherige Kosten der Zwangsvollstreckung

    Zur Glaubhaftmachung der Ansprüche lege ich vor:

    • ggf. einen Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) zum Hausgeld,
    • Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan vom ______,
    • Abrechnung und die Einzelabrechnung vom ______,
    • die Niederschriften, in der

      • der Vorschuss vom ______,
      • der Nachschuss vom ______,
      • der Vorschuss auf die Sonderumlage vom ______ beschlossen wurden;
    • die Gemeinschaftsordnung.

    Hinsichtlich der Ansprüche wird in Höhe von ____ EUR eine abgesonderte Befriedigung aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Verbindung mit § 49 InsO beansprucht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Verwaltung

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