Geeignete Personen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, die übrigen in § 3 des Steuerberatungsgesetzes genannten natürlichen Personen sowie Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz, bei denen die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Rechtsanwaltskammer vorliegen.

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