Rz. 151

In einem trust gebundenes Vermögen, Vermögen eines life estate, d.h. einer Eigentumsform des irischen Sachenrechts, bei der die Rechtsstellung mit dem Tod des Rechtsinhabers endet, und solches Vermögen, an dem eine joint tenancy besteht, unterliegen nicht der Verfügungsmacht des Erblassers. Darüber hinaus kennt das irische Recht auch Schenkungen von Todes wegen, Lebensversicherungen und Vorsorgevollmachten. Der frühere estate tail ist durch den Land And Conveyancing Law Reform Act 2009 abgeschafft worden.

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