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Außerdem kann im Erbfall die stamp duty, die irische Form der Grunderwerbsteuer, eine Rolle spielen. Besteuert wird grundsätzlich nur der entgeltliche Grunderwerb. Im Erbfall ist Grunderwerbsteuer u.a. zu bezahlen, wenn Immobiliarvermögen entgegen den im Testament enthaltenen Bestimmungen verteilt wird oder wenn beim Erwerb von Immobiliarvermögen zunächst die auf diesem lastenden Schulden abbezahlt werden müssen.[307]
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