Rz. 162

Unklar ist, ob der aus einer Lebensversicherung bei Tod des Versicherten zu zahlende Betrag im irischen Recht in den Nachlass fällt oder nicht.[201] Es empfiehlt sich daher, dass auch die Begünstigten ihren Anspruch gegenüber der Lebensversicherung geltend machen.

[201] Dies ist nach Coester-Waltjen/Jakob, Irland Grdz. Rn 28 nicht der Fall; anders aber Grehan, Irland Rn 204, in: Frank/Wachter, Handbuch Immobilienrecht in Europa.

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