Kurzbeschreibung

Mit der Klage werden Bescheide der Bundesagentur für Arbeit / oder eines Jobcenters angefochten.

Isolierte Anfechtungsklage

Rechtsanwalt ...

An das Sozialgericht ...

per beA

(Anschrift)

Klage

des Maurers ...

(Anschrift)

– Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... –

gegen

die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch ...,

(Anschrift)

oder:

das Jobcenter ABC-Stadt, vertreten durch …

(Anschrift)

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und beantrage,

die Bescheide der Beklagten vom ... und ... und den Widerspruchsbescheid vom ... aufzuheben.

Begründung:

Der Kläger bezog vom ... bis zum ... Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II. Im April ... bemerkte der zuständige Sachbearbeiter der/des Beklagten, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II versehentlich ein überhöhter Leistungssatz von ... EUR statt des an sich maßgeblichen Betrages von ... EUR zugrunde gelegt wurde. Erst Anfang Januar ... hörte der/die Beklagte den Kläger dazu an. Er wies sogleich darauf hin, dass er auf die Richtigkeit der Bewilligungsbescheide vertraut und die bewilligten Leistungen für den Lebensunterhalt seiner Familie ausgegeben habe.

Gleichwohl nahm der/die Beklagte mit Bescheiden vom ... und ... die Bewilligung von Arbeitslosengeld II teilweise zurück und forderte Beträge von ... EUR und ... EUR zurück. Als Begründung gab sie lediglich an, der Kläger habe aufgrund der Höhe der Leistungen erkennen müssen, dass etwas nicht in Ordnung sei. Die Widersprüche des Klägers wies die Beklagte durch Bescheid vom ... als unbegründet zurück.

Die angefochtenen Bescheide sind schon deshalb rechtswidrig und müssen aufgehoben werden, weil die Beklagte sich viel zu viel Zeit genommen hat, bevor sie die angeblich überzahlten Leistungsbeträge zurückgefordert hat. Dies geschah volle neun Monate nachdem ihr Sachbearbeiter den angeblichen Fehler festgestellt hatte. Ob es tatsächlich zu einer Überzahlung in der von der Beklagten behaupteten Höhe gekommen ist, kann der Kläger nach wie vor nicht beurteilen. Dies wird vollinhaltlich bestritten. Die bisherigen Angaben des/der Beklagten sind unzureichend und nicht nachvollziehbar. Selbst wenn es zu der behaupteten Überzahlung gekommen sein sollte, so ist es jedenfalls nicht gerechtfertigt, die überzahlten Beträge zurückzuverlangen, weil der Kläger die Gelder längst für seinen Lebensunterhalt und den seiner Ehefrau und seiner drei Kinder aufgebraucht hat. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nicht er die Überzahlung – etwa durch falsche Angaben – verursacht hat. Stattdessen haben offenbar die zuständigen Sachbearbeiter nachlässig gearbeitet. Deren Fehler und Unterlassungen muss der/die Beklagte sich zurechnen lassen.

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt

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