Dr. Anton Wiedemann, Giulia Novelli
Rz. 328
Nach italienischem Recht fallen im Erbfall bei Immobilien im Privatbesitz oder im Eigentum von Einzelunternehmen zusätzlich Registersteuern (Hypothekensteuer – imposta ipotecaria – i.H.v. 2 %, mindestens 200 EUR, falls prima casa nur 200 EUR; und Katastersteuer – imposta catastale – i.H.v. 1 %, mindestens 200 EUR, falls prima casa nur 200 EUR) i.H.v. zusammen 3 % des Immobilienwertes an.
Rz. 329
Bei Immobilien fallen Gebühren von derzeit 35 EUR an (tassa ipotecaria) – falls die Erbschaftsteuererklärung auch als domanda di voltura catastale telematica gilt, werden es 90 EUR. Dazu kommen noch zusätzlich 85 EUR Gebühren für imposta di bollo (es sei denn, die Erbschaftsteuererklärung ist in Papierform, dann betragen sie 64 EUR) und 7,44 EUR + 23,55 EUR für jedes Grundbuchblatt (conservatoria) (tributi speciali).
Rz. 330
Bemessungsgrundlage für die Registersteuern ist der Verkehrswert der Immobilien ohne Abzug von Verbindlichkeiten. Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken dürfen die Registersteuern nicht höher als der valore fiscale sein. Handelt es sich bei der durch Erbfall erworbenen Immobilie um eine prima casa zumindest eines der Bedachten gem. Art. 69 Abs. 3 Ges. 342/2000, betragen die Hypotheken- und die Katastersteuer jeweils fix 200 EUR.
Personen |
Steuersatz/Freibetrag |
Hypothekensteuer |
Katastersteuer |
Ehegatte Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) |
4 % bei einem Freibetrag von 1.000.000 EUR je Begünstigter |
2 % (200 EUR, falls prima casa) Mindestsatz 200 EUR |
1 % (200 EUR, falls prima casa) Mindestsatz 200 EUR |
Geschwister |
6 % bei einem Freibetrag von 100.000 EUR je Begünstigter |
2 % (200 EUR, falls prima casa) Mindestsatz 200 EUR |
1 % (200 EUR, falls prima casa) Mindestsatz 200 EUR |
Verwandte bis zum 4. Grad Verschwägerte in gerader Linie Verschwägerte bis zum 3. Grad |
6 % ohne Freibetrag |
2 % (200 EUR, falls prima casa) Mindestsatz 200 EUR |
1 % (200 EUR, falls prima casa) Mindestsatz 200 EUR |
Andere Personen |
8 % ohne Freibetrag |
2 % (200 EUR, falls prima casa) Mindestsatz 200 EUR |
1 % (200 EUR, falls prima casa) Mindestsatz 200 EUR |
Rz. 331
Ist der Begünstigter schwerbehindert i.S.v. G. 104/92, ist ein Freibetrag von 1.500.000 EUR vorgesehen.
Rz. 332
Enthält der Nachlass Immobilien, fallen weitere Steuern an:
▪ |
Imposta di bollo (64 EUR; sofern die Erbschaftsteuererklärung in Papierform eingereicht wird, für jedes Grundbuchblatt, 85 EUR im Fall der telematischen Erbschaftsteuererklärung) |
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Hypothekengebühren (35 EUR für jedes Grundbuchblatt, 90 EUR, falls die Erbschaftsteuererklärung auch als domanda di voltura catastale telematica gilt) |
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Tributi speciali (7,44 EUR + 23,55 EUR für jedes Grundbuchblatt conservatoria). |