Rz. 328
Nach italienischem Recht fallen im Erbfall bei Immobilien im Privatbesitz oder im Eigentum von Einzelunternehmen zusätzlich Registersteuern (Hypothekensteuer – "imposta ipotecaria" – i.H.v. 2 %, mindestens 200 EUR, falls "prima casa" nur 168 EUR; und Katastersteuer – "imposta catastale" – i.H.v. 1 %, mindestens 200 EUR, falls "prima casa" nur 200 EUR) i.H.v. zusammen 3 % des Immobilienwertes an.[452]
Rz. 329
Bei Immobilien fallen Gebühren von derzeit 35 EUR ("tassa ipotecaria"), 64 EUR ("imposta di bollo") und, falls die Erbschaftsteuererklärung in Papierform eingereicht wird, für jedes Grundbuchblatt ("conservatoria") sowie je nach Behörde weitere "tributi speciali" an.[453]
Rz. 330
Bemessungsgrundlage für die Registersteuern ist der Verkehrswert der Immobilien ohne Abzug von Verbindlichkeiten. Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken dürfen die Registersteuern nicht höher als der valore fiscale sein. Handelt es sich bei der durch Erbfall erworbenen Immobilie um eine prima casa[454] zumindest eines der Bedachten gem. Art. 69 Abs. 3 Ges. 342/2000, betragen die Hypotheken- und die Katastersteuer jeweils fix 200 EUR.
Personen | Steuersatz/Freibetrag | Hypothekensteuer | Katastersteuer |
---|---|---|---|
Ehegatte Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) |
4 % bei einem Freibetrag von 1.000.000 EUR je Begünstigter | 2 % (200 EUR, falls "prima casa") Mindestsatz 200 EUR |
1 % (200 EUR, falls "prima casa") Mindestsatz 168 EUR |
Geschwister | 6 % bei einem Freibetrag von 100.000 EUR je Begünstigter | 2 % (200 EUR, falls "prima casa") Mindestsatz 200 EUR |
1 % (200 EUR, falls "prima casa") Mindestsatz 200 EUR |
Verwandte bis zum 4. Grad Verschwägerte in gerader Linie Verschwägerte bis zum 3. Grad |
6 % ohne Freibetrag | 2 % (200 EUR, falls "prima casa") Mindestsatz 200 EUR |
1 % (200 EUR, falls "prima casa") Mindestsatz 200 EUR |
Andere Personen | 8 % ohne Freibetrag | 2 % (200 EUR, falls "prima casa") Mindestsatz 200 EUR |
1 % (200 EUR, falls "prima casa") Mindestsatz 200 EUR |
Rz. 331
Ist der Begünstigter schwerbehindert i.S.v. G. 104/92, ist ein Freibetrag von 1.500.000 EUR vorgesehen.
Rz. 332
Enthält der Nachlass Immobilien, fallen weitere Steuern an:
▪ | "Imposta di bollo" (64 EUR; sofern die Erbschaftsteuererklärung in Papierform eingereicht wird, für jedes Grundbuchblatt) |
▪ | Hypothekengebühren (35,00 EUR für jedes Grundbuchblatt) |
▪ | "Tributi speciali" (je nach Behörde). |
Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich auf der beiliegenden CD-ROM.
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